Kosten, Beratung

Es handelt sich um eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen (SGB V, § 33 Abs. 1, Satz 2),  "Unterweisung im Gebrauch eines medizinischen Hilfsmittels", das ist in diesem Fall der Langstock.
Ihnen entstehen also keine Kosten.

Für Beihilfe- und Privatversicherte gibt es eigene Regelungen.
Das einfachste ist, Sie setzen sich mit mir in Verbindung für das kostenlose Beratungsgespräch und die Antragsunterlagen.
Sie erfahren was für ein Rezept Sie benötigen und wie die Schulung in Ihrem speziellen Fall geregelt werden kann.